Medizinisches Bleaching mit höheren Konzentrationen ist ab 18 Jahren erlaubt, die Ausnahme bildet hierbei das „In Office Bleaching“ bei dem der Zahnarzt das Vorgehen überwacht. Dieses ist schon früher, mit Einverständnis der Eltern und nur in ausgewählten Situationen, möglich. Kosmetisches Bleaching mit niedrigen Konzentrationen ist schon vorher erwerblich und nicht ausschließlich beim Zahnarzt erhältlich (sogenanntes „over the counter“ – dieses ist jedoch auch weit weniger effektiv).